Chronik
2000 – 2009
2000 – 2009
Auflösung der Unternehmensverbände Saarbergbau, Aachener und Niedersächsischer Steinkohlenbergbau und Übernahme der Aufgaben durch den UVSt
Auslaufen des EGKS-Vertrages
Neue EG-Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen im Steinkohlenbergbau (EGKS-Nachfolgeregelung)
Kohlepolitische Vereinbarung mit der Bundesregierung unter Federführung von Bundeskanzler Schröder, die Steinkohlenförderung im Anschluss an die bis 2005 geltenden Regelungen bis 2012 sozialverträglich auf 16 Mio. t zurückzuführen
Offizielle Bekanntgabe des Finanzrahmens für die kohlepolitische Verständigung bis 2012 durch Bundeskanzler Schröder auf dem Steinkohlentag in Essen (15,83 Mrd. ? an öffentlichen Hilfen im Gesamtzeitraum 2006-2012)
Erteilung des ersten Zuwendungsbescheides zur Umsetzung der kohlepolitischen Vereinbarung bis 2012 für den Zeitraum 2006 bis 2008
Gemeinschaftsrechtliche Anerkennung des Umstrukturierungsplans für den deutschen Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2010 durch die Europäische Kommission
Kohlepolitische Verhandlungen gemäß der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition in Berlin über evtl. zusätzliche Einsparungen bei den bis 2012 zugesagten Kohlehilfen sowie über die Zukunft der deutschen Steinkohle nach 2012
Grundsätzliche Verständigung im Koalitionsausschuss über die Zukunft der deutschen Steinkohle unter Federführung von Bundeskanzlerin Merkel
Kohlegipfel unter Beteiligung des Bundeswirtschaftsministers Glos, des Bundesfinanzministers Steinbrück, des Chef des Bundeskanzleramtes de Maizière, des Ministerpräsidenten von NRW Rüttgers, des Ministerpräsidenten des Saarlands P. Müller, des Vorsitzenden der IG BCE Schmoldt und des Vorstandsvorsitzenden der RAG AG W. Müller. Ergebnis („Eckpunkte einer kohlepolitischen Verständigung“): Sozialverträgliches Auslaufen der subventionierten Steinkohlenförderung in Deutschland bis 2018 (wobei sich das Land NRW bereits ab 2015 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion beteiligt); Überprüfung dieses Beschlusses durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2012 unter Beachtung der energiepolitischen Ziele auf Basis eines gemeinsamen Berichts der Bundesregierung und der Länder NRW und Saarland nach Anhörung des Steinkohlenbergbaus und der IG BCE. Vorbehaltlich dieser Eckpunkte stellen Bund und Länder bis 2018 die für die Finanzierung des weiteren sozialverträglichen Anpassungsprozesses notwendigen Mittel zur Verfügung – was in einem neuen Gesetz festgelegt werden soll -, während das Beteiligungsvermögen der RAG AG vollständig in die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus durch eine neu zu gründende Kohle-Stiftung eingebracht wird
Änderung des Verbandsnamens von „Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus“ in „Gesamtverband Steinkohle“
Gründung der RAG-Stiftung. Aufgabe der Stiftung ist es einerseits, die Geschäftsfelder Chemie, Energie und Immobilien des Industriekonzerns Evonik Industries AG an den Kapitalmarkt zu führen, ihm darüber hinaus eine erfolgreiche Entwicklung zu ermöglichen sowie den sozialverträglichen Anpassungsprozess im deutschen Steinkohlenbergbau bis zum Jahr 2018 zu steuern und die Ewigkeitslasten zu finanzieren
Im Zuge der Rückführung des deutschen Steinkohlenbergbaus Zusammenfassung der Verbandstätigkeiten in einem Verband, dem GVSt. Der GVSt übernimmt die Aufgaben vom Unternehmensverband Steinkohlenbergbau (UVSt)
Inkrafttreten des Steinkohlefinanzierungsgesetzes: Damit soll der subventionierte Steinkohlenbergbau in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich beendet werden. Bis 2012 soll der Ausstiegsbeschluss allerdings vom Bundestag auf Basis eines Berichts der Bundesregierung nochmals unter energiepolitischen Gesichtspunkten überprüft werden.
Der weitere Anpassungsprozess wird vom Bund und vom Land NRW in einem festgelegten Plafondrahmen für
Absatz- und Stilllegungshilfen finanziert, das Saarland beteiligt sich lediglich an der Anpassungsgeldregelung für Bergleute, die in den Vorruhestand treten. Die sogenannten Ewigkeitslasten übernimmt die bereits gegründete RAG-Stiftung
Aufnahme des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. in das Vereinsregister
Mit der Verschmelzung vom Verein für die bergbaulichen Interessen (VbI) auf den GVSt ist die Konzentration der Verbandstätigkeiten auf einen Verband abgeschlossen
Im Welterbe 8
45141 Essen
Postfach 10 14 55
45014 Essen
Telefon: +49 (0) 201 / 378 – 0
Telefax: +49 (0) 201 / 378 – 4261
E-Mail: gvst@gvst.de
©2019 Gesamtverband Steinkohle e.V.