Der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) hat sich umbenannt und firmiert seit dem 1. März 2021 als Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (bsn). Mit dieser Umbenennung verdeutlicht der Verband seine veränderten Aufgaben nach der Beendigung der Steinkohlenförderung in Deutschland im Jahr 2018.

Im dritten Jahr nach der Einstellung der Förderung ist der deutsche Steinkohlenbergbau endgültig in der Nachbergbauzeit angekommen. Heute treten die kohlepoliti¬schen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen in den Hintergrund, die verantwortungsvolle Bearbeitung der Altlasten und der sogenannten Ewigkeitsaufgaben stehen für die Branche klar im Fokus. Der Verband nimmt auch in dieser Zeit weiter die Interessen seiner Mitglieder, der RAG Aktiengesellschaft, ihrer Konzerntöchter und der STEAG GmbH, wahr. Um dies auch im Ver¬bandsnamen erkennbar zu machen, wurde von den Mitgliedern beschlossen, dem Verband den Namen Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau (bsn) zu geben.

Neben der Interessenvertretung seiner Mitglieder rund um den Nachbergbau – deutlich geprägt durch Rechtsfragen rund um die Wasserhaltung, den Altbergbau und die Flächenrekultivierung – bleiben die weiteren Aufgaben des Verbandes bestehen. Der bsn vertritt seine Mitglieder als Arbeitgeberverband, berät in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der betrieblichen Altersversorgung und nimmt wichtige Aufgaben in der sozialen Selbstverwaltung wahr. Er bleibt Tarifpartei für seine tarifgebundenen Mitglieder und verhandelt derzeit mit seinem Tarifpartner, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) über ein neues Tarifwerk für die Steinkohle. Damit sollen ab dem Jahr 2022 die vom traditionellen Bergbau geprägten Tarifregelungen für die Branche abgelöst und durch einen modernen Rahmen für die veränderten Aufgabenstellungen des Nachbergbaus ersetzt werden.