Gründung und Aufgaben

Der Gesamtverband Steinkohle e.V. (GVSt) wurde am 11. Dezember 1968 als Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus gegründet. Er hat die satzungsgemäße Aufgabe, die allgemeinen Belange seiner Mitglieder, insbesondere auf wirtschaftspolitischem und sozialpolitischem Gebiet, wahrzunehmen und zu fördern und vertritt seine ordentlichen Mitglieder als Arbeitgebervereinigung und Tarifpartei.

Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich über den nationalen Bereich hinaus auf die Ebene der Europäischen Union sowie auf die Mitwirkung in weiteren internationalen Gremien. Über die Dachverbände der deutschen Wirtschaft, in denen der GVSt direkt und indirekt vertreten ist, beteiligt er sich an der politischen Willens- und Entscheidungsbildung in Deutschland.

Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern.