Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bezüglich Hausbrandkohlen rechtskräftig
Herne, 23. November 2016 – Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 20. Juni 2016 entschieden, dass die Einstellung der Lieferung von Hausbrandkohlen im deutschen Steinkohlenbergbau zum Ende des Jahres 2018 ebenso recht-mäßig ist wie die tarifvertraglich gestaltete Abfindung und deren Höhe.